RID 2023

 

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Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum COTIF und seine Anlage. Diese Ordnung findet Anwendung auf den internationalen Verkehr.

Mit der Richtlinie 2008/68/EG wird das RID in das interne Recht der EU übertragen und gilt dort damit auch für innerstaatliche Beförderungen. OTIF und Kommission haben die nötige Koordination eingerichtet.

Die Vorschriften für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter sind dank der Koordinationsarbeiten zwischen der UNECE in Genf und der OTIF auch mit den Vorschriften für die Straßenbeförderung (ADR) und denen für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen (ADN) harmonisiert.

 

Gültig ab 1. Januar 2023

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Anhang C
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
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Veröffentlichungen des RID in den Amtssprachen der RID-Vertragsstaaten