Technische Interoperabilität

 

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Anhang F zum COTIF beinhaltet die Einheitlichen Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften (ETV) für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist (ER APTU).

Die einheitlichen technischen Vorschriften (ETV) dienen als Grundlage für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen zum internationalen Verkehr. Sie sind mit den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) der Europäischen Union kompatibel.

Das Verfahren zur Annahme und Änderung von ETV durch den Fachausschuss für technische Fragen ist im erläuternden Dokument zu den Artikeln 6, 8 und 8a der ER APTU erklärt.

Anhang G zum COTIF beinhaltet die Einheitlichen Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ER ATMF).

Erläuterndes Dokument zu den ATMF 2015

Die ETV sowie dazugehörige Leitfäden und erläuternde Dokumente stehen hier zur Verfügung.

Im Jahre 2011 ist die Europäische Union dem COTIF beigetreten. Am 24. Oktober 2013 haben die OTIF, die Generaldirektion für Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission (GD MOVE) und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, mit der die Äquivalenz zwischen den jeweiligen Vorschriften hergestellt und gewahrt werden soll. Zweck dieser Vereinbarung ist die Regelung der Kommunikation und der Arbeitsbeziehungen.

Schließlich führen das Sekretariat der OTIF und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union derzeit folgende gemeinsame Register: das Register der Fahrzeughalterkennzeichnungen (VKM), das Register der für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM) und das Register der Bewertungstellen der gemeinsamen Sicherheitsmethode (CSM).

Für die Äquivalenztabelle zu den EU-/OTIF-Vorschriften siehe letzte Arbeitsdokumente der WG TECH (nur auf Englisch verfügbar).