OTIF

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde ist ein durch das Protokoll von Luxemburg geschaffenes Organ. Ihre Mitglieder werden gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg ernannt.

 

Sie beaufsichtigt die Durchführung des Protokolls von Luxemburg, d. h. Einrichtung und Betrieb des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial.

 

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird sie von einem Sekretariat unterstützt. Diese Rolle hat gegenwärtig die OTIF übernommen

 

Satzung der Aufsichtsbehörde

Geschäftsordnung

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