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Ehemalige Übereinkommen
Bei den beiden Urübereinkommen, die Vorläufer des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) sind, handelt es sich um
- das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (I.Ü.G.), in Kraft getreten am 1. Januar 1893, und
- das Internationale Übereinkommen über die Beförderung von Personen und Reisegepäck (I.Ü.P.), in Kraft getreten am 1. Oktober 1928.
Auf diese beiden Urübereinkommen folgte das COTIF 1980, das Ergebnis einer grundlegenden Reform ihrer institutionellen Bestimmungen, das am 1. Mai 1985 in Kraft trat.