RID
Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum COTIF und seine Anlage. Diese Ordnung findet Anwendung auf den internationalen Verkehr.
Mit der Richtlinie 2008/68/EG wird das RID in das interne Recht der EU übertragen und gilt dort damit auch für innerstaatliche Beförderungen. OTIF und Kommission haben die nötige Koordination eingerichtet.
Die Vorschriften für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter sind dank der Koordinationsarbeiten zwischen der UNECE in Genf und der OTIF auch mit den Vorschriften für die Straßenbeförderung (ADR) und denen für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen (ADN) harmonisiert.
RID 2025 gültig ab 1. Januar 2025
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Anhang C |
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) |
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RID 2023 gültig ab 1. Januar 2023
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