Unfallberichte / Zwischenfallberichte
Gemäß Artikel 16 § 4 ER ATMF „[…] haben [d]ie Vertragsstaaten […] Aufzeichnungen zu führen, Untersuchungsberichte mit ihren Feststellungen und Empfehlungen zu veröffentlichen, sowie die betroffenen Behörden und die Organisation über die Ursachen von Unfällen, Zwischenfällen und schweren Beschädigungen im internationalen Verkehr zu informieren, die sich auf ihrem Gebiet ereignet haben.“
Auf seiner 14. Tagung (Bern, 14. und 15. Juni, 2022) ersuchte der Fachausschuss für technische Fragen (CTE) den Generalsekretär, die mitgeteilten Informationen auf der Website der OTIF zugänglich zu machen.
In nachstehender Tabelle sind die entsprechenden Informationen aufgeführt: