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Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit
Die Schaffung eines Eisenbahnvertragsrechts für den internationalen Verkehr zielt darauf ab, insbesondere durch die Festlegung von Haftungsregelungen Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Historisch gesehen ist das Eisenbahnvertragsrecht für den internationalen Verkehr das erste und älteste Tätigkeitsfeld der OTIF. Es betrifft die Verträge über die Beförderung von Personen (ER CV) und Gütern (ER CIM), die Verträge über die Verwendung von Wagen (ER CUV) und über die Nutzung der Infrastruktur (ER CUI).
Um die Verwaltung und das Funktionieren des vom COTIF geschaffenen institutionellen Systems sicherzustellen, die Entwicklung des einheitlichen Eisenbahnrechts zu gewährleisten sowie eine wirksame Zusammenarbeit der OTIF mit den Akteuren des Sektors aufrechtzuerhalten, beschloss die Generalversammlung, für einen Zeitraum von drei Jahren (September 2021 bis September 2024) einen Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit einzurichten. Die 16. Generalversammlung beschloss im September 2024, das Mandat des Ad-hoc-Ausschusses um sechs Jahre bis zum 1. Oktober 2030 zu verlängern.
Der Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit übernimmt eine führende Rolle in den folgenden Bereichen :
- Entwicklung des Rechtssystems der OTIF, insbesondere des Grundübereinkommens und der vier Anhänge betreffend die einheitlichen Rechtsvorschriften zum Eisenbahnvertragsrecht;
- Lenkung, Entwicklung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Verbänden.
Zur Änderung des Grundübereinkommens und seiner Anhänge sind jedoch nur die Generalversammlung und der Revisionsausschuss befugt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung: law@otif.org

Steve Davey