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COTIF
Grundlegender Rechtstext der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) ist das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF).
Das am 9. Mai 1980 (COTIF 1980) unterzeichnete Übereinkommen trat am 1. Mai 1985 in Kraft, nachdem die 8. Revisionskonferenz 1980 die institutionellen Bestimmungen der beiden ursprünglichen Übereinkommen „Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr“ (I.Ü.G.) und „Internationales Übereinkommen über die Beförderung von Personen und Reisegepäck“ (I.Ü.P.) grundlegend reformiert hatte.
Alle Texte sind hier verfügbar.
Das COTIF 1980 wurde später zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr in der Fassung des Protokolls von Vilnius (COTIF 1999) weiterentwickelt, das im Juli 1999 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat. Seither wurde das COTIF 1999 häufig geändert.
Das COTIF legt die Funktionsweise der OTIF, ihre Ziele, ihr Aufgabengebiet, ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und ihre Aktivitäten im Allgemeinen fest.
Das COTIF enthält Vorschriften in den Bereichen des Eisenbahnvertragsrechts, der technischen Interoperabilität und der Beförderung gefährlicher Güter fest. Es trägt auch zur Entwicklung des multimodalen Verkehrs bei.