OTIF

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der OTIF. Sie kommt alle drei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Ferner kann sie auch zu einer außerordentlichen Tagung einberufen werden.

 

Die Generalversammlung entscheidet u. a. über Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens. Diese müssen im Anschluss, je nach Fall, von einem Drittel oder der Hälfte der Mitgliedstaaten genehmigt werden. Die Mitgliedstaaten können den Zeitpunkt der Genehmigung frei wählen. Zwölf Monate nach ihrer Genehmigung durch die Mitgliedstaaten treten die Änderungen dann in Kraft.

Erläuternde Anmerkungen zur Geschäftsordnung der Generalversammlung

Geschäftsordnung

Anmeldeformular

Neueste dokumente

RISC

Details: Ausschuss für Eisenbahinteroperabilität und -sicherheit (RISC) Veranstalter: Europäische Kommission Ort: Brüssel − Belgien

Expertengruppe zur Anlage 2 zum SMGS

Details: Expertengruppe zur Anlage 2 zum SMGS „Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter“ Veranstalter: OSShD Ort: Warschau – Polen

Arbeitsgruppe WG TECH

Details: 59. Tagung der Arbeitsgruppe WG TECH. Ort: Bern – Schweiz (Hybrid-Tagung)

OSShD-Kommission für Transportrecht

Details: OSShD-Kommission für Transportrecht im Bereich der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter Veranstalter: OSShD Ort: Warschau – Polen

Suchen

Nicht fündig geworden? Versuchen sie es mit einem anderen Begriff oder kontaktieren Sie uns