OTIF

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

Generalversammlung

Die Generalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern aller Mitglieder der Organisation und wird alle drei Jahre vom Generalsekretär einberufen. In bestimmten, im Übereinkommen vorgesehenen Fällen kann die Generalversammlung auch außerhalb ihres regelmäßigen Tagungsrhythmus einberufen werden.

 

Die Generalversammlung (s. Artikel 14 COTIF 1999) ist das oberste Entscheidungsorgan der OTIF. Sie wählt den Generalsekretär, bestimmt die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, gibt die strategische Stoßrichtung vor und legt die Ausgabenobergrenze der Organisation fest.
Ferner fällt auch die Änderung gewisser Bestimmungen des COTIF in ihren Zuständigkeitsbereich. Zu guter Letzt gibt sie sich eine Geschäftsordnung.

 

Die letzte Generalversammlung fand am 25. und 26. September 2024 in Bern statt.

 

Geschäftsordnung

Erläuternde Anmerkungen zur Geschäftsordnung der Generalversammlung

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