Ausschüsse

In den insgesamt vier permanenten Ausschüssen sind prinzipiell alle Mitgliedstaaten vertreten. Nichtmitgliedstaaten sowie internationale Organisationen und Verbände können als Beobachter teilnehmen. Die Ausschüsse werden vom Generalsekretär einberufen, welcher zwei bis drei Monate vor der Tagung, je nach Geschäftsordnung des jeweiligen Ausschusses, eine Einladung verschickt.

Die Ausschüsse diskutieren und entscheiden über Änderungen an den Rechtstexten der OTIF. Sie können Arbeitsgruppen einrichten, welche die Änderungsentwürfe im Vorfeld ausarbeiten.

Für die Prüfung der und die Beschlussfassung zu den Änderungen am Grundübereinkommen − dem COTIF ohne seine Anhänge − ist der Revisionsausschuss zuständig, mit Ausnahme der Fälle, die in den Zuständigkeitsbereich der Generalversammlung fallen.

Über die Änderung der Anhänge entscheiden die drei übrigen Ausschüsse im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Jeder Ausschuss hat seine eigene Geschäftsordnung sowie seinen eigenen Tätigkeits- und Aufgabenbereich:

  • Der Revisionsausschuss entscheidet über die Änderungen an den Anhängen A, B, D und E sowie über gewisse Änderungen der Anhänge F und G.
  • Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Änderungen an den Anhängen F und G sowie für die Annahme der einheitlichen technischen Vorschriften (ETV).
  • Der RID-Fachausschuss entscheidet über die Änderungen an Anhang C und seiner Anlage.

Der im COTIF 1999 geschaffene Ausschuss für Erleichterungen im Eisenbahnverkehr soll Standards und Methoden zur Verbesserung des Grenzübertritts im internationalen Eisenbahnverkehr vorschlagen.

Die Generalversammlung kann ferner beschließen, weitere, zeitlich befristete Ausschüsse einzusetzen. Auf diese Weise wurde der Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit von der 15. Generalversammlung  eingerichtet.

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