Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit

Auf ihrer 15. Tagung im September 2021 beschloss die Generalversammlung, gemäß Artikel 13 § 2 COTIF einen Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit für einen Zeitraum von drei Jahren einzurichten (September 2021–September 2024).

Der Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit übernahm die Aktivitäten des Ad-hoc-Ausschusses für Kooperation und der Arbeitsgruppe von Rechtsexperten.

Mandat:

Unbeschadet der Zuständigkeit der in Artikel 13 § 1 COTIF genannten Organe erteilte die Generalversammlung dem Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit folgendes Mandat:

  • Vorbereitung von Änderungs- oder Ergänzungsentwürfen zum Übereinkommen;
  • Rechtsberatung auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der in Artikel 13 § 1 und 2 COTIF genannten Organe bzw. auf Ersuchen der von diesen eingerichteten Organen;
  • Förderung und Erleichterung der Anwendung und Umsetzung des COTIF;
  • Überwachung und Bewertung von Rechtsinstrumenten;
  • Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Verbänden, einschließlich der Einrichtung und Auflösung beratender Kontaktgruppen mit anderen internationalen Organisationen und Verbänden sowie der Überwachung der Tätigkeiten dieser Kontaktgruppen.

Die Generalversammlung beauftragte den Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit, gegebenenfalls seine Schlussfolgerungen und Vorschläge zur Prüfung oder Entscheidung an die in Artikel 13 § 1 des COTIF genannten zuständigen Organe zu übermitteln.

Kontaktstellen der Mitglieder der OTIF:

Um ein reibungsloses Funktionieren des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit zu gewährleisten, werden die Mitgliedstaaten der OTIF und die dem COTIF beigetretenen regionalen Organisationen für wirtschaftliche Integration, die dies noch nicht getan haben, aufgefordert, einen oder mehrere Vertreter als Kontaktstellen zu benennen und dem Sekretariat mitzuteilen.

Einbindung von Interessengruppen:

Der Ad-hoc-Ausschuss hat beschlossen, die „Empfehlung zur Einbindung von Interessengruppen in die Arbeit der OTIF“  für die Zwecke der Einbindung dieser Interessengruppen in seinem Tätigkeitsbereich anzuwenden.

Internationale Verbände, die die Interessen des Eisenbahnsektors vertreten (z. B. Fahrgäste, Beförderer usw.), sowie akademische Einrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Forscherinnen und Forscher sowie Sachverständige des Eisenbahnverkehrs, sowohl in ihrer unabhängigen beruflichen Eigenschaft als auch in Vertretung von im internationalen Eisenbahnsektor tätigen juristischen Personen (wie Beförderern und Infrastrukturbetreibern), können den Ad-hoc-Ausschuss durch Einreichen dieses Antrags ersuchen, ihnen den Status eines „registrierten Interessenvertreters“ zu gewähren.

Liste der registrierten interessengruppen

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung: law@otif.org.

Alle Dokumente sind unter folgendem Link verfügbar (Zugang Mitgliedstaaten und Europäische Union):

http://extranet.otif.org/de/