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Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr
Das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (I.Ü.G.) wurde am 14. Oktober 1890 verabschiedet und trat am 1. Januar 1893 in Kraft.
Das I.Ü.G. entsprang der dringenden Notwendigkeit, vor dem Hintergrund eines sehr starken Wachstums des internationalen Eisenbahnverkehrs internationale Rechtsvorschriften und -grundsätze zu verabschieden.
Das Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr, ein 1893 in Bern gegründetes supranationales Organ, war für die Überwachung des I.Ü.G. und des Internationalen Übereinkommens über die Beförderung von Personen und Reisegepäck (I.Ü.P.) zuständig.
Das I.Ü.G. wurde später in das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) integriert und bildet dessen Anhang B oder „Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern“ (ER CIM).