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Governance und Revision des COTIF
Die Governance der OTIF wird im Wesentlichen von der Generalversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan, und vom Verwaltungsausschuss, der die Geschäftsführung des Generalsekretärs bzw. der Generalsekretärin überwacht, wahrgenommen.
Für die Überarbeitung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) sind nach dem Prinzip der geteilten Zuständigkeit mehrere Organe zuständig (Artikel 33 COTIF).
Generalversammlung und Revisionsausschuss sind für die Prüfung und Annahme von Revisionsanträgen zu den ihnen zugewiesenen Teilen des COTIF zuständig.
Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter wird vom RID-Fachausschuss geändert.
Weitere Informationen:
Es gibt zwei Verfahren zur Überarbeitung des COTIF gemäß den geteilten Zuständigkeiten (Artikel 33 COTIF).