- Die OTIF
- Tätigkeiten
- Governance und Revision des COTIF
- Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit
- Gefährliche Güter
- Technische Interoperabilität
- Rechtstexte
- Veranstaltungen
- Medien
- Protokoll von Luxemburg
- Mitgliederzugang
Organe
Die Arbeit der OTIF findet in sieben ständigen Organen statt (Artikel 13 §1 COTIF 1999). Drei Verwaltungsorgane gewährleisten die Governance der Organisation, vier weitere technische Ausschüsse sind für die Entwicklung des Eisenbahnrechts der OTIF und die Erleichterung des Grenzübertritts zuständig.
Die Organe der OTIF sind
die Generalversammlung. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt;
der Verwaltungsausschuss. Er überwacht die administrative und finanzielle Geschäftsführung des Generalsekretärs bzw. der Generalsekretärin. Er setzt sich aus einem Drittel der Mitgliedstaaten zusammen, die von der Generalversammlung für einen Zeitraum von drei Jahren bestimmt werden;
der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin. Er bzw. sie führt die Organisation. Gleichzeitig handelt es sich aber durch die Depositar- und Vertretungsfunktionen auch um ein operatives Organ der OTIF.
In den Ausschüssen wird internationales Eisenbahnrecht entwickelt. Sie können zur Unterstützung Arbeitsgruppen einsetzen.
Grundsätzlich sind in den Ausschüssen alle Mitgliedstaaten vertreten. Nichtmitgliedstaaten sowie internationale Organisationen und Verbände können als Beobachter teilnehmen. Die Ausschüsse werden vom Generalsekretär bzw. der Generalsekretärin einberufen, die zwei bis drei Monate vor der Tagung, je nach Geschäftsordnung des jeweiligen Ausschusses, eine Einladung verschicken.
Für die Prüfung der und die Beschlussfassung zu den Änderungen am Grundübereinkommen − dem COTIF ohne seine Anhänge − ist der Revisionsausschuss zuständig.
Über die Änderung der Anhänge entscheiden die drei übrigen Ausschüsse im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Jeder Ausschuss hat seine eigene Geschäftsordnung sowie seinen eigenen Tätigkeits- und Aufgabenbereich:
Der Revisionsausschuss entscheidet über bestimmte Änderungen an den Anhängen A, B, D, E, F und G.
Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Änderungen an den Anhängen F und G sowie für die Annahme der einheitlichen technischen Vorschriften (ETV).
Der RID-Fachausschuss entscheidet über die Änderungen an Anhang C und seiner Anlage.
Der im COTIF 1999 geschaffene Ausschuss für Erleichterungen im Eisenbahnverkehr soll Standards und Methoden zur Verbesserung des Grenzübertritts im internationalen Eisenbahnverkehr vorschlagen.
Die Generalversammlung kann ferner beschließen, weitere, zeitlich befristete Ausschüsse einzusetzen. Von dieser Möglichkeit hat sie auf ihrer 15. Tagung mit der Einrichtung des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit Gebrauch gemacht.