OTIF

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

Personalverband der OTIF

AUFGABE UND ZIELE

Der Personalverband unterliegt Artikel 59 des Personalstatuts der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF).

Die Aufgabe des Personalverbandes der OTIF besteht darin, die Interessen und Bedürfnisse des Personals in Fragen der Personalrechte und Arbeitsbedingungen zu vertreten. Seine Ziele sind insbesondere:

MITGLIEDER

Der Personalverband steht sowohl aktiven als auch assoziierten Mitgliedern offen:
Aktive Mitglieder sind befristet oder unbefristet angestellte Mitglieder des Personals der OTIF.
Assoziierte Mitglieder können ehemalige Mitglieder des Personals der OTIF, die eine Alters- oder Invalidenrente beziehen, oder Praktikanten während ihrer Praktikumszeit sein.

GOVERNANCE

Der Personalverband besteht aus den folgenden zwei Organen:

Personalrat

Der Personalrat ist das Exekutivorgan des Personalverbandes und vertritt die Interessen des Personals und die Beschlüsse der Versammlung vor dem Generalsekretär und den anderen in Personalfragen zuständigen Personen und Organen der OTIF.
Er erstellt darüber hinaus die vorläufige Tagesordnung aller ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der Personalversammlung.

Personalversammlung

Die Personalversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. In dieser Eigenschaft wählt sie den Personalrat, erörtert Vorschläge und entscheidet über die Vorgehensweise und die wichtigsten Aktivitäten des Verbandes. Sie setzt sich aus allen aktiven und assoziierten Mitgliedern des Verbandes zusammen.

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