Mission

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Das Ziel der Organisation ist die Förderung, Verbesserung und Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs (Artikel 2 COTIF 1999). In diesem Sinne bietet die OTIF ihren 50 Mitgliedstaaten einen Rahmen für die Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr mit folgenden Zielen:

  • Ausweitung und Entwicklung des Geltungsbereiches des COTIF,
  • Einigung auf einheitliche Rechtsordnungen,
  • Konzipierung und Flankierung der Systeme für Kompatibilität und technische Harmonisierung,
  • Mithilfe an der Beseitigung der Hindernisse beim Grenzübertritt.

Tätigkeitsfelder:

Die OTIF wirkt in drei großen Tätigkeitsbereichen: der Interoperabilität, der Beförderung gefährlicher Güter und dem Eisenbahnvertragsrecht.
In diesem Sinne erstellt die OTIF einheitliche Rechtsvorschriften betreffend:

  • die Verträge über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gütern,
  • das Beiwerk dieser Beförderungsverträge, wie die Verträge über die Verwendung von Wagen oder die Nutzung der Infrastruktur,
  • die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter,
  • die technischen Vorschriften und das Verfahren für die technische Zulassung von Rollmaterial.

Die OTIF gibt ihren Mitgliedstaaten die rechtlichen und technischen Mittel an die Hand, die zur Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs, zur Entwicklung dieses Verkehrs auf ihrem Hoheitsgebiet und zur Verknüpfung mit den Eisenbahnnetzen anderer Mitgliedstaaten beitragen. Sie liefert somit die Instrumente zur Förderung einer tatsächlichen rechtlichen und technischen Interoperabilität.

Eine Schnittstellen- und Brückenfunktion:

Einige der OTIF-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig Mitglieder der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) und/oder der Europäischen Union (EU). Die OTIF überlässt ihren Mitgliedstaaten die Freiheit, alle Fragen betreffend die Organisation und den Zugang zu ihren Eisenbahnmärkten selbst zu regeln. Mit flexiblen Rechtsvorschriften ermöglicht die OTIF so eine Organisation des internationalen Verkehrs zwischen den verschiedenen Eisenbahnsystemen der drei Kontinente; ein in dieser Hinsicht bedeutsames Instrument ist der in 2003 unterzeichnete Gemeinsame Standpunkt, der die Grundlage für die Harmonisierungsarbeiten zwischen OTIF und OSShD bildet.

Seit dem Beitritt der EU zum COTIF in 2011 hat die OTIF ihre Brückenfunktion zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Nicht-EU-Mitgliedstaaten verstärkt. Sie garantiert die Kohärenz zwischen den Vorschriften ihrer Mitgliedstaaten, egal ob diese EU-Mitglied sind oder nicht.

Ein Forum für ein globales Eisenbahnrecht:

Die Entwicklung des Eisenbahnverkehrs zwischen Europa und Asien wird gegenwärtig einmal mehr zur Priorität. Es ist an der Zeit für die Entwicklung neuer Landstrecken globalen Ausmaßes, wie das Projekt der Seidenstraße. Das COTIF ist durch seine Flexibilität und Modernität wie dafür geschaffen, das gemeinsame Instrument dieser Globalisierung des Eisenbahnverkehrs zu werden. Diese wird in gemeinsamer Anstrengung mit unseren Partnern vorangetrieben. Ein ganz besonderes Augenmerk richtet die OTIF dabei auf die Entwicklung eines Interoperabilitätskonzepts jenseits der EU. Hier liegt das Schlüsselelement ihrer technischen und rechtlichen Aktivität.

Daneben stehen auch die Steigerung des Bekanntheitsgrades sowie eine aktive Beitrittspolitik im Zentrum der Prioritäten des Sekretariates der OTIF. Die mit Schlüsselstaaten der Globalisierung des Verkehrs, wie den Golfstaaten und China, geschlossenen Zusammenarbeitsabkommen bezeugen dies.

  • Vereinbarung (MoU) GCC – OTIF (EN) (AR)
  • Vereinbarung (MoU) NRA – China – OTIF (EN) (CN)

Für die beiden Jahre 2020 und 2021 hat der Verwaltungsausschuss der OTIF sieben wichtige strategische Ziele beschlossen, für deren Umsetzung das Sekretariat unter der Leitung des Generalsekretärs die Verantwortung trägt.