Eisenbahnvertragsrecht

 

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Mit der Schaffung eines Eisenbahnvertragsrechts im internationalen Verkehr soll u. a. über die Festlegung von Haftungsregimen Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Historisch gesehen ist das Eisenbahnvertragsrecht für den internationalen Verkehr das erste und älteste Wirkungsfeld der OTIF. Das erste Übereinkommen zu Verträgen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern stammt aus dem Jahre 1890 (Internationales Übereinkommen von Bern über den Eisenbahn-Frachtverkehr).

Die Anhänge CIV, CIM, CUV und CUI stellen einheitliche Rechtsvorschriften (ER) zu verschiedenen Eisenbahnverträgen für den internationalen Verkehr auf:

  • zu dem Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV),
  • zu dem Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM),
  • zu dem Vertrag über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV),
  • zu dem Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI).

Die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) und Gütern (CIM) finden in den vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) erstellten Musterverträgen CIV und CIM eine konkrete Verkörperung.

Auf Initiative des Generalsekretärs oder des Revisionsausschusses eingerichtete Arbeitsgruppen bereiten die Weiterentwicklung der einheitlichen Rechtsvorschriften (ER) vor.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben können Sie uns jederzeit kontaktieren unter: law@otif.org

nopicAleksandr Kuzmenko

Leiter der Rechtsabteilung