Tätigkeiten

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Die OTIF schafft in drei großen Tätigkeitsfeldern einheitliche Rechtsvorschriften für den Eisenbahnverkehr. Diese Felder sind die technische Interoperabilität, die Beförderung gefährlicher Güter und das Eisenbahnvertragsrecht.

Der von der OTIF vorgegebene Rechtsrahmen wird fortlaufend weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der unterschiedlichen Akteure des internationalen Eisenbahnverkehrs gerecht zu werden. Die Anhänge des COTIF und daraus hervorgegangenen Anlagen und Vorschriften werden im Gleichschritt mit dem technischen, technologischen und gesellschaftlichen Fortschritt geändert und angepasst.

Auf den vom Sekretariat der OTIF organisierten Tagungen werden Änderungen zu den Anhängen vorgeschlagen, diskutiert, angenommen und genehmigt. Diese Tagungen können die unterschiedlichste Form annehmen, von Arbeitsgruppen über gemeinsame Tagungen und Ausschüsse bis hin zur Generalversammlung.

Jeder Ausschuss kann ständige oder temporäre Arbeitsgruppen einrichten. Arbeitsgruppen können auch auf Initiative des Generalsekretärs eingerichtet werden.

Klassisches Revisionsverfahren der Anhänge CIV, CIM, CUV und CUI:

nopicKlassisches Revisionsverfahren der Anhänge APTU und ATMF:

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Vereinfachtes, schnelleres Verfahren des Anhangs RID und seiner Anlage:

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Das vereinfachte Revisionsverfahren wird in den im COTIF vorgesehenen Fällen auch zur Änderung der übrigen Anhänge angewendet sowie insbesondere zur Änderung der einheitlichen technischen Vorschriften.

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