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Arbeitsgruppe der Rechtsexperten

Die Arbeitsgruppe der Rechtsexperten wurde vom Generalsekretär im Dezember 2018eingerichtet. Sie setzte sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten der OTIF und der dem COTIF beigetretenen regionalen Organisationen für wirtschaftliche Integration zusammen. Die Einberufung erfolgte durch den Generalsekretär.

Die Arbeitsgruppe der Rechtsexperten hatte eine ausschließlich beratende Funktion in Rechtsfragen. Sie unterstützte die übrigen Organe der OTIF, die sich in Rechtsfragen an sie wenden konnten. Ferner war sie dafür verantwortlich, die wirksame Verwaltung des Übereinkommens sicherzustellen, einschließlich der Überwachung und Bewertung seiner Anwendung und Umsetzung. Sie konnte Änderungsentwürfe zum COTIF vorbereiten und sie den zuständigen Organen unterbreiten.

Die Arbeitsgruppe der Rechtsexperten bot ihren Mitgliedern damit ein Forum zum Austausch und zur Reflexion.

Zwischen 2019 und 2021 trat sie viermal zusammen.

Auf ihrer 15. Tagung im September 2021 beschloss die Generalversammlung, für einen Zeitraum von drei Jahren einen Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit einzurichten, der die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe der Rechtsexperten und des Ad-hoc-Ausschusses für Kooperation übernahm.

Folglich beschloss der Generalsekretär, die Arbeitsgruppe der Rechtsexperten zum 1. Oktober 2021 aufzulösen.

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http://extranet.otif.org/de/

Ad-hoc-Ausschuss für Kooperation

Der Ad-hoc-Ausschuss für Kooperation wurde von der Generalversammlung gemäß Artikel 13 § 2 COTIF auf ihrer 13. Tagung im September 2018 für einen Zeitraum von drei Jahren eingerichtet. Er setzte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten der OTIF und der dem COTIF beigetretenen regionalen Organisationen für wirtschaftliche Integration zusammen. Seine Einberufung erfolgte durch den Generalsekretär.

Der Ad-hoc-Ausschuss für Kooperation hatte die Aufgabe, Entscheidungen über die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Verbänden zu treffen. Er konnte auch Beschlüsse über die Einrichtung und Auflösung beratender Kontaktgruppen mit anderen internationalen Organisationen und Verbänden treffen sowie über die Überwachung der Tätigkeiten dieser Kontaktgruppen. Die Beratungen des Ausschusses fanden in den drei Arbeitssprachen der OTIF statt. Die Tätigkeiten des Ad-hoc-Ausschusses für Kooperation mussten mit den Tätigkeiten der anderen OTIF-Organe koordiniert werden.

Zwischen 2019 und 2021 trat er viermal zusammen.

Sein Mandat endete im September 2021.

Auf ihrer 15. Tagung im September 2021 beschloss die Generalversammlung, für einen Zeitraum von drei Jahren einen Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit einzurichten, der die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe der Rechtsexperten und des Ad-hoc-Ausschusses für Kooperation übernahm.

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http://extranet.otif.org/de/

Arbeitsgruppe „ER CIM“

Die Arbeitsgruppe wurde vom Revisionsausschuss in 2014 eingerichtet, um Änderungen an den ER CIM (Anhang B zum COTIF) vorzubereiten und zu diskutieren.

Das Hauptaugenmerk der Arbeitsgruppe war auf den elektronischen Frachtbrief gerichtet, auf seine Einführung, seine allgemeine Verbreitung und die rechtlichen und betrieblichen Folgen dieser Verbreitung.

Sie trat zwischen 2014 und 2015 zweimal zusammen.

Der Fortschritt der Revisionsarbeiten an den ER CIM war im Anschluss Gegenstand von Berichten des Generalsekretärs an die Generalversammlung und den Revisionsausschuss.

Die Frage der Digitalisierung der Beförderungspapiere wurde später in das Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe der Rechtsexperten und nach deren Auflösung in das Arbeitsprogramm des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit aufgenommen.

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Arbeitsgruppe „ER CUI“

Die Arbeitsgruppe wurde 2014 vom Generalsekretär eingerichtet, um diverse Fragen betreffend die Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (ER CUI – Anhang E zum COTIF) anzusprechen.

Die Arbeitsgruppe befasste sich mit der Revision des Anwendungsbereichs der ER CUI und mit der Vereinfachung der Haftungsregeln zwischen Beförderer und Infrastrukturbetreiber.

Sie trat zwischen 2014 und 2016 viermal zusammen.

Die Arbeiten dieser Gruppe haben Änderungen an Anhang E (CUI) veranlasst, welche von der Generalversammlung im September 2018 angenommen wurden und derzeit den Genehmigungsprozess in den Mitgliedstaaten durchlaufen.

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Arbeitsgruppe „ER CUV“

Die Arbeitsgruppe wurde 2013 vom Generalsekretär eingerichtet, nachdem im Recht der Europäischen Union ein neuer Akteur im Bereich des Wagenbetriebs aufgetaucht war, die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM).

Aufgabe der Gruppe war es, erste Überlegungen über die Notwendigkeit, die Rechte und Pflichten der Parteien der Verwendungsverträge hinsichtlich der Instandhaltung der Güterwagen in den ER CUV gesetzlich zu regeln, anzustellen. Diese Arbeitsgruppe war die Gelegenheit, den Begriff „ECM“ in die ER CUV einzuführen und die zwischen Eisenbahnunternehmen und Haltern anzuwendende Haftungsregelung klarzustellen.

Sie trat zwischen 2013 und 2014 dreimal zusammen

Die Arbeiten dieser Gruppe haben Änderungen an Anhang D (CUV) veranlasst, welche von der Generalversammlung im September 2015 angenommen worden sind. Einige dieser Änderungen durchlaufen gerade den Genehmigungsprozess in den Mitgliedstaaten.

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Arbeitsgruppe „Änderung Revisionsverfahren COTIF“

Die Arbeitsgruppe „Änderung Revisionsverfahren COTIF“ ist 2017 nach Konsultation des Verwaltungsausschusses vom Generalsekretär eingerichtet worden.

Sie hatte den Auftrag, einen Vorschlag zur Änderung des Revisionsverfahrens des COTIF auszuarbeiten, um dieses zu vereinfachen und ein schnelleres Inkrafttreten der Änderungen des COTIF zu ermöglichen.

Sie ist 2017 einmal zusammengetreten.

Die Arbeiten dieser Gruppe haben Änderungen am Revisionsverfahren des COTIF veranlasst, welche anschließend von der Generalversammlung im September 2018 angenommen wurden und derzeit den Genehmigungsprozess in den Mitgliedstaaten durchlaufen.

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