Arbeitsgruppe „ER CUV“

 

Die Arbeitsgruppe wurde 2013 vom Generalsekretär eingerichtet, nachdem im Recht der Europäischen Union ein neuer Akteur im Bereich des Wagenbetriebs aufgetaucht war, die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM).

Aufgabe der Gruppe war es, erste Überlegungen über die Notwendigkeit, die Rechte und Pflichten der Parteien der Verwendungsverträge hinsichtlich der Instandhaltung der Güterwagen in den ER CUV gesetzlich zu regeln, anzustellen. Diese Arbeitsgrupe war die Gelegenheit, den Begriff „ECM“ in die ER CUV einzuführen und die zwischen Eisenbahnunternehmen und Haltern anzuwendende Haftungsregelung klarzustellen.

Die Arbeiten dieser Gruppe haben Änderungen an Anhang D (CUV) veranlasst, welche von der Generalversammlung im September 2015 angenommen worden sind. Einige dieser Änderungen durchlaufen gerade den Genehmigungsprozess in den Mitgliedstaaten.