Fachausschuss für technische Fragen

 

Der Fachausschuss für technische Fragen kommt einmal pro Jahr zusammen. Er entscheidet dann über Änderungsanträge zu den Anhängen F und G. Die erste Tagung des Ausschusses fand in 2006 statt.

Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Weiterentwicklung der Einheitlichen Rechtsvorschriften APTU und ATMF, die auf das für den internationalen Verkehr bestimmte Eisenbahnmaterial Anwendung finden. In seinen Aufgabenbereich fallen insbesondere:

  • die Annahme technischer Vorschriften für Fahrzeuge und Infrastruktur sowie die Genehmigung von Normen,
  • Verfahren für die Konformitätsbewertung von Fahrzeugen,
  • Bestimmungen betreffend die Instandhaltung von Fahrzeugen,
  • die Festlegung der Zuständigkeiten bei der Zugbildung und für die sichere Verwendung von Fahrzeugen,
  • Bestimmungen zur Bewertung und Einschätzung von Risiken,
  • Spezifikationen zu Registern.

Gegenwärtig verfügt der Fachausschuss für technische Fragen über eine ständige Arbeitsgruppe (WG TECH), die für die Vorbereitung seiner Beschlüsse zuständig ist.