Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss besteht aus einem Drittel der Mitgliedstaaten der OTIF, welche von der Generalversammlung für drei Jahre bestimmt werden, und kommt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Der Mitgliedstaat, der den Vorsitz des Verwaltungsausschusses führt, wird ebenfalls von der Generalversammlung bestimmt.

Der Verwaltungsausschuss ist das Organ zur Überwachung der Geschäftsführung des Generalsekretärs in dessen Funktion als Leiter des Sekretariates (Artikel 15 COTIF 1999). Neben seiner Rolle als Orientierungshilfe und Ort für strategische Überlegungen im Rahmen der Genehmigung des Arbeitsprogramms verfügt er über umfassende administrative Vorrechte. Dem Verwaltungsausschuss obliegt es insbesondere, das Sitzabkommen zu schließen, die höheren Bediensteten der Organisation zu ernennen, das Personalstatut der Organisation zu erlassen und den Haushalt sowie die Finanzen zu kontrollieren. In diesem Sinne überwacht er die sachgemäße Anwendung des Übereinkommens sowie die Ausführung der von den anderen Organen gefassten Beschlüsse durch den Generalsekretär.

Ebenfalls zu seinen Aufgaben zählt die Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen einem Mitgliedstaat und dem Generalsekretär hinsichtlich seiner Funktionen als Depositar oder die Entscheidung über Anträge auf Ruhen der Mitgliedschaft.

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Liste der Mitglieder und Ersatzmitglieder (Amtszeit vom 1.10.2021 bis zum 30.9.2024)

Mitglieder Ersatzmitglieder
Österreich Serbien
Belgien (Vorsitz) Niederlande
Kroatien Slowenien
Finnland Estland
Frankreich Deutschland
Georgien Bosnien und Herzegowina
Iran Türkei
Italien Ungarn
Nordmazedonien Lettland
Portugal Bulgarien
Tschechische Republik Griechenland
Rumänien Slowakei
Vereinigtes Königreich Polen
Schweden Luxemburg
Schweiz Norwegen
Tunesien Aserbaidschan