Aufsichtsbehörde

 

Mit dem Protokoll von Luxemburg wird eine neue globale Rechtsordnung für die Anerkennung und Priorisierung von drei Arten von Sicherungsrechten geschaffen, die von Gläubigern an Eisenbahnmaterial gehalten werden. Das Protokoll sichert: einen Leasinggeber im Rahmen eines Leasingvertrags, einen Gläubiger im Rahmen eines gesicherten Darlehens und die Rechte eines Verkäufers im Rahmen eines Vorbehaltsverkaufs (wo das Eigentum vorbehalten bleibt).

Diese Sicherungsrechte werden in ein neues internationales Register mit Sitz in Luxemburg eingetragen, das rund um die Uhr von der Öffentlichkeit konsultiert werden kann.

Die Umsetzung des Protokolls von Luxemburg (d. h. die Einrichtung und das Funktionieren des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial) wird von einer Aufsichtsbehörde überwacht, einer neuen internationalen Einrichtung, die im Rahmen des Protokolls nach dessen Inkrafttreten eingerichtet wird.

Lunesterline Andriamahathitry