Generalversammlung

 

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Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der OTIF. Sie kommt alle drei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Ferner kann sie auch zu einer außerordentlichen Tagung einberufen werden.

Die Generalversammlung entscheidet u. a. über Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens. Diese müssen im Anschluss, je nach Fall, von einem Drittel oder der Hälfte der Mitgliedstaaten genehmigt werden. Die Mitgliedstaaten können den Zeitpunkt der Genehmigung frei wählen. Zwölf Monate nach ihrer Genehmigung durch die Mitgliedstaaten treten die Änderungen dann in Kraft.

 

ANMELDEFORMULAR


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GESCHÄFTSORDNUNG


ERLÄUTERNDE ANMERKUNGEN ZUR GESCHÄFTSORDNUNG DER GENERALVERSAMMLUNG


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Sep 25

Generalversammlung

25.09.2024 - 26.09.2024