Eisenbahnvertragsrecht

 

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Die einheitlichen Rechtsvorschriften (ER) der Anhänge A, B, D und E betreffen

  • den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV),
  • den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM),
  • den Vertrag über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV),
  • den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI).

Die erläuternden Bemerkungen zu den einzelnen Anhängen befinden sich unter COTIF 99.

Die ER CIV und CIM finden direkte Anwendung auf die internationalen Eisenbahnbeförderungsverträge, i. d. R. unabhängig vom System der eingetragenen Linien. Mit der Eisenbahn beförderte Personen und Güter überqueren also die Landesgrenzen der Mitgliedstaaten unter ein und demselben Vertrag und mit einer einheitlichen Haftungsregelung.

Die OTIF fördert jedoch auch einen multimodalen Ansatz und so finden die einheitlichen Rechtsvorschriften bei Annahme einer multimodalen Beförderung gemäß Artikel 1 CIV (§§ 2 und 3) und Artikel 1 der ER CIM (§§ 3 und 4) auf die in den aktuellen Listen eingetragenen Linien Anwendung.

Zum Einfügen neuer Linien zur See oder auf Binnengewässern CIV, CIM:
Praktische Informationen: Einfügen neuer Linien zur See oder auf Binnengewässern CIV, CIM.

Die ER CIV und CIM bilden die Rechtsgrundlage für die CIM- und CIV-Musterverträge, die vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet werden. In Bezug auf CIM/SMGS-Beförderungen und den gemeinsamen CIM/SMGS-Frachtbrief siehe: Broschüre CIM/SMGS, herausgegeben von CIT und OSShD (Englisch/Russisch/Chinesisch).

Die ER CUV und CUI gelten im internationalen Verkehr für die Verträge zur Verwendung von Wagen (CUV) und die Verträge zur Nutzung der Infrastruktur (CUI), die Begleitdokumente des Beförderungsvertrags darstellen.

Die ER CUV bilden die Rechtsgrundlage des Allgemeinen Vertrags für die Verwendung von Güterwagen (AVV). Der AVV legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wagenhalter und Eisenbahnunternehmen bei der Verwendung der Wagen als Beförderungsmittel innerhalb und außerhalb Europas fest. Er zählt gegenwärtig 600 Unterzeichner in 20 Ländern.

Die ER CUI steuern schließlich noch den Rahmen für die Entwicklung der allgemeinen Bedingungen zur Nutzung der Infrastruktur bei. Das CIT und RailNetEurope (RNE) arbeiten mit der Unterstützung der CER, des UIC und der EIM derzeit aktiv an der Anwendung der European General Terms and Conditions of Use of Railway Infrastructure (EGTC).