Gemeinsame Sachverständigengruppe für Koordinierung

Die Gemeinsame Sachverständigengruppe für Koordinierung (JCGE) ist eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, zu einer widerspruchsfreien Rechtsentwicklung zwischen dem RID und dem allgemeinem Eisenbahnrecht (Eisenbahngesetzgebung bezüglich Interoperabilität und Sicherheit) beizutragen und widersprüchliche Anforderungen an Fahrzeuge und den Eisenbahnbetrieb in Bezug auf die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter zu vermeiden.

Die JCGE wurde auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der RID/ATMF-Arbeitsgruppe eingerichtet und von folgenden Ausschüssen bestätigt:
· RID-Fachausschuss der OTIF
· Fachausschuss für technische Fragen der OTIF
· Ausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter der Europäischen Union
· Ausschuss für Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit der Europäischen Union.

Die Aufgaben der JCGE sind:
· Identifizierung von Elementen, die für die Koordinierung zwischen Gefahrgut- und allgemeinem Eisenbahnrecht erforderlich sind
· Prüfung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Vereinbarkeit von RID und allgemeinem Eisenbahnrecht
· Beratung der zuständigen Ausschüsse der OTIF (RID-Fachausschuss und Fachausschuss für technische Fragen) und der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der Europäischen Kommission in Bezug auf die festgelegten Elemente und die geeigneten Schnittstellen zwischen dem RID und dem allgemeinen Eisenbahnrecht.

Die JCGE bringt Gefahrgut- und Eisenbahnexperten aus den Mitgliedstaaten sowie Vertreter der relevanten Wirtschaftszweige zusammen.

Schlussfolgerungen der RID/ATMF-Arbeitsgruppe