RID-Fachausschuss

Der RID-Fachausschuss ist eines der Organe der OTIF. Alle Mitgliedstaaten haben das Recht, Vertreter zu den Tagungen des RID-Fachausschusses zu entsenden. Ferner werden auch Nichtmitgliedstaaten und internationale Organisationen und Verbände vom Sekretariat zu den Tagungen eingeladen. Stimmberechtigt sind ausschließlich die Vertragsstaaten des Anhangs C zum COTIF.

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Der RID-Fachausschuss entscheidet über die Änderungsvorschläge zu Anhang C zum COTIF, also über Änderungen an der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) und ihrer Anlage.

Anders als bei den übrigen Ausschüssen der OTIF bedürfen die vom RID-Fachausschuss beschlossenen Änderungen an Anhang C (RID) nicht der Genehmigung der Generalversammlung. Um mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten, können die Änderungen betreffend die Beförderung gefährlicher Güter somit schneller angenommen werden.

Um eine einfache multimodale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene, Straße und auf Binnenwasserstraßen sicherzustellen, organisieren die OTIF und die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) zweimal jährlich eine Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung.

Der RID-Fachausschuss genehmigt die Beschlüsse der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung und entscheidet auch über Änderungen, die ausschließlich den Eisenbahnverkehr betreffen.

Alle Beschlüsse des RID-Fachausschusses werden von seiner ständigen Arbeitsgruppe vorbereitet.

Tagungen des RID-Fachausschusses