Öffentliche Dokumente

Auf ihrer 15. Tagung hat die Generalversammlung einen „Beschluss zur Überwachung und Bewertung von Rechtsinstrumenten“ angenommen und die „Erläuternden Anmerkungen zum Beschluss zur Überwachung und Bewertung von Rechtsinstrumenten“ genehmigt. Die Überwachung der Umsetzung und der Anwendung der Rechtsinstrumente der OTIF würde Aufschluss über deren Nutzung geben. Auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse würde eine Bewertung der Rechtsinstrumente der Organisation ihre Relevanz und die Notwendigkeit ihrer Überarbeitung aufzeigen.

Auf seiner 2. Tagung nahm der Adhoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit eine „Empfehlung zur Einbindung von Interessengruppen in die Arbeit der OTIF“ an. Mit der Empfehlung wird ein transparenter, diskriminierungsfreier, integrativer und effizienter Rahmen für die Einbindung von Interessengruppen in die Arbeit der OTIF geschaffen. Die vorgeschlagene Form der Empfehlung lässt jedem Organ genügend Spielraum zu entscheiden, wie (oder ob) sie umgesetzt werden soll.

Auf seiner 3. Tagung nahm der Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit den „Leitfaden für die Zusammenarbeit mit internationalen Regierungsorganisationen“ an. Zweck dieses Leitfadens ist es, die Aktivitäten der OTIF zu straffen und kohärent zu gestalten, insbesondere die Tä-tigkeiten ihrer Organe und des Sekretariats, die sich auf die Zusammenarbeit mit internationalen Regierungsorganisationen beziehen.

Auf seiner 3. Tagung nahm der Ad-hoc-Ausschuss für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit den „ Leitfaden für die Anwendung der Verfahren zur Änderung des COTIF “ an. Zweck dieses Leitfadens ist es, eine rechtlich nicht bindende Orientierung zu gebe, um die in die Zuständigkeit der Generalversammlung und des Revisionsausschusses fallenden Verfahren zur Änderung des COTIF, die durch das COTIF und die entsprechende Geschäftsordnung festgelegt sind, zu straffen, zu standardisieren und eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.

Bei seiner 5. Tagung hat der Ad-hoc-Ausschuss eine beratende Stellungnahme zur Auslegung der ER CUI angenommen. Sie zielt darauf ab, den Anwendungsbereich der ER CUI und insbesondere den Begriff „Infrastruktur“ zu klären, um die Frage zu beantworten, ob die Bestimmungen der ER CUI auf ortsfeste Serviceeinrichtungen im Sinne der Richtlinie 2012/34/EU anwendbar sind.

 

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