Übereinkommen

Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) ist der grundlegende Rechtstext der OTIF. Es legt die Funktionsweise der Organisation, ihre Ziele, ihr Aufgabengebiet, ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und ihre Aktivitäten im Allgemeinen fest.

Das COTIF ermöglicht die Ausweitung der rechtlichen Interoperabilität, die Verbesserung der technischen Interoperabilität sowie die Förderung der multimodalen Beförderung. Seine sieben Anhänge regeln die

  • funktionalen technischen Anforderungen,
  • Musterverträge für die Beförderung von Personen und Gütern.

Die Musterverträge gemäß dem COTIF werden vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee entwickelt und verbreitet.

In 2011 ist die Europäische Union dem COTIF beigetreten.

Das COTIF lässt sich in zwei Hauptteile untergliedern:

  • das Grundübereinkommen, welches die Funktionsweise der OTIF bestimmt,
  • die sieben Anhänge, die ein einheitliches Eisenbahnrecht schaffen.