Revisionsausschuss

Der Revisionsausschuss ist ein Organ der OTIF, in dem grundsätzlich sämtliche Mitgliedstaaten vertreten sind. Einberufen wird er vom Generalsekretär.

Seine Zuständigkeit reicht von den Änderungen des COTIF bis zur Änderung der Anhänge A, B, D und E, also den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, CIM, CUV und CUI. Der Revisionsausschuss entscheidet somit über Änderungsvorschläge betreffend die Verträge über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) und Gütern (CIM) sowie die Verträge über die Verwendung von Wagen (CUV) und die Nutzung der Infrastruktur (CUI) im internationalen Verkehr. Er ist darüber hinaus auch für die Änderung gewisser Artikel der Anhänge F (APTU) und G (ATMF) zuständig.

Der Revisionsausschuss trägt zur Weiterentwicklung des Eisenbahnvertragsrechts, des institutionellen Rechts der OTIF und der Bestimmungen für die technische Interoperabilität bei.

Tagungen des Revisionsausschusses

 

Revisionsverfahren des COTIF: Das Prinzip:

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