Arbeitsgruppe „ER CUI“
Die Arbeitsgruppe wurde 2014 vom Generalsekretär eingerichtet, um diverse Fragen betreffend die Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (ER CUI – Anhang E zum COTIF) anzusprechen.
Die Arbeitsgruppe befasste sich mit der Revision des Anwendungsbereichs der ER CUI und mit der Vereinfachung der Haftungsregeln zwischen Beförderer und Infrastrukturbetreiber.
Die Arbeiten dieser Gruppe haben Änderungen an Anhang E (CUI) veranlasst, welche von der Generalversammlung im September 2018 angenommen wurden und derzeit den Genehmigungsprozess in den Mitgliedstaaten durchlaufen.