Ad-hoc-Ausschuss für Kooperation

Der Ad-hoc-Ausschuss für Kooperation wurde von der Generalversammlung gemäß Artikel 13 § 2 COTIF auf ihrer 13. Tagung für einen Zeitraum von drei Jahren bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2021 eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten der OTIF und der dem COTIF beigetretenen regionalen Organisationen für wirtschaftliche Integration zusammen. Seine Einberufung erfolgt durch den Generalsekretär.

Der Ad-hoc-Ausschuss für Kooperation hat die Aufgabe, Entscheidungen über die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Verbänden zu treffen. Er kann auch Beschlüsse über die Einrichtung und Auflösung beratender Kontaktgruppen mit anderen internationalen Organisationen und Verbänden treffen sowie über die Überwachung der Tätigkeiten dieser Kontaktgruppen. Die Beratungen des Ausschusses finden in den drei Arbeitssprachen der OTIF statt.

Die Tätigkeiten des Ad-hoc-Ausschusses für Kooperation müssen mit den Tätigkeiten der anderen OTIF-Organe koordiniert werden.