Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM

In Ergänzung zur Eisenbahnbeförderung können die Mitgliedstaaten die Anwendung der ER CIM auf die Beförderung von Gütern im Seeverkehr oder im grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr ausweiten. Voraussetzung für eine solche multimodale Beförderung im Rahmen der ER CIM ist die Eintragung der Linien zur See und auf Binnengewässern in die Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM.

Die Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM ist in folgende Abschnitte gegliedert:

 

Algerien
Belgien
Dänemark
Finnland
Deutschland
Frankreich
Irland
Italien
Litauen
Polen
Rumänien
Russland
Schweden
Schweiz
Türkei
Vereinigtes Königreich