Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM
In Ergänzung zur Eisenbahnbeförderung können die Mitgliedstaaten die Anwendung der ER CIM auf die Beförderung von Gütern im Seeverkehr oder im grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr ausweiten. Voraussetzung für eine solche multimodale Beförderung im Rahmen der ER CIM ist die Eintragung der Linien zur See und auf Binnengewässern in die Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM.
Die Liste der Linien zur See oder auf Binnengewässern CIM ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Algerien |
Belgien |
Dänemark |
Finnland |
Deutschland |
Frankreich |
Irland |
Italien |
Litauen |
Polen |
Rumänien |
Russland |
Schweden |
Schweiz |
Türkei |
Vereinigtes Königreich |