OTIF

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

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Wahl der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs

Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär wird von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und ist höchstens zweimal wiederwählbar (Artikel 14 § 2 Buchst. c) und Artikel 21 § 2 des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)).

 

Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär besorgt die Sekretariatsgeschäfte der Organisation. Als operatives Organ ist die Generalsekretärin oder der Generalsekretär zugleich Depositar des COTIF und vertritt die Organisation nach außen (Artikel 21 COTIF).

 

Die letzte Wahl fand im September 2024 statt.
Die nächste Wahl wird im September 2027 stattfinden.

 

Die Ausschreibung für die Wahl im Jahr 2027 wurde am 5. Oktober 2026 veröffentlicht:

 

Die Liste der Kandidaten und/oder Kandidatinnen für das Amt des Generalsekretärs / der Generalsekretärin der OTIF wird im März 2027 hier veröffentlicht.

Ordnung über die Wahl und die Beschäftigungsbedingungen der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs

Erläuternden Anmerkungen zur Ordnung über die Wahl und die Beschäftigungsbedingungen der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs

Geschäftsordnung der Generalversammlung

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