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Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist das Organ zur Überwachung der Geschäftsführung der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs in deren Funktion als Leiterin oder Leiter des Sekretariates (Artikel 15 COTIF 1999). Neben seiner Rolle als Orientierungshilfe und Ort für strategische Überlegungen im Rahmen der Genehmigung des Arbeitsprogramms verfügt er über umfassende administrative Vorrechte.
Der Verwaltungsausschuss besteht aus einem Drittel der Mitgliedstaaten der OTIF, welche von der Generalversammlung für drei Jahre bestimmt werden, und kommt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Der Mitgliedstaat, der den Vorsitz des Verwaltungsausschusses führt, wird ebenfalls von der Generalversammlung bestimmt.