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Technische Interoperabilität
Mit den Vorschriften für technische Interoperabilität soll die Sicherheit beim Grenzübertritt gewährleistet und der internationale Eisenbahnverkehr fließender gestaltet werden.
Die Entwicklung der technischen Vorschriften für die Interoperabilität ist eine der Hauptaktivitäten der OTIF, die sie heute in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union verfolgt.
Die Anhänge APTU und ATMF stellen hierzu einheitliche Rechtsvorschriften auf, die auf das für den internationalen Verkehr bestimmte Eisenbahnmaterial Anwendung finden. Die einheitlichen Rechtsvorschriften betreffen die Verbindlicherklärung technischer Normen und die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften (APTU) sowie die technische Zulassung (ATMF).
In 2011 ist die Europäische Union dem COTIF beigetreten und eine Verwaltungsvereinbarung (EN) bestimmt die enge Zusammenarbeit zwischen der OTIF, ihrem Sekretariat und der Generaldirektion für Verkehr und Mobilität der Europäischen Kommission (GD MOVE) über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union.
Seit einiger Zeit führen das Sekretariat der OTIF und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union ein gemeinsames VKM-Register.
Die Arbeitsgruppe WG TECH und der Fachausschuss für technische Fragen bemühen sich um die Harmonisierung der technischen Vorschriften mit Blick auf eine Interoperabilität jenseits der EU.

Bas Leermakers
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