Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
Revision ER ATMF. Expertenunterausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter. „Gemeinsame Arbeit“, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur. Aktivlegitimation des Empfängers, Bemerkungen zur Auslegung der Artikel 43 § 4 und 44 § 6 CIM –. Kammergericht Berlin–Urteil vom 9.4.2009–Nutzung der Eisenbahninfrastruktur–Minderung des Nutzungsentgeltes…
© 2024 Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr. Alle Rechte vorbehalten