Damit er nicht bereits zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung aufgrund bedeutender Entwicklungen zwischen Jahresende und Erscheinungsdatum veraltet ist, wurde der jährliche Geschäftsbericht der OTIF erstmals im März genehmigt.
Im Jahr 2024 wurde besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Anwendung der einheitlichen Rechtsvorschriften des COTIF durch die Mitgliedstaaten gelegt. Zu diesem Zweck hat die OTIF unter anderem drei Handbücher, je eins zu ihren Tätigkeitsfeldern Güterverkehr, gefährliche Güter und technische Interoperabilität veröffentlicht.
Die Förderung eines einheitlichen Eisenbahnrechts durch Beitritt zum COTIF wurde fortgesetzt. Die Republik Moldau ist 2024 als neues Mitglied zu vermelden und mit dem Irak wurden Gespräche über die Reaktivierung seiner Mitgliedschaft aufgenommen.
Ein weiteres bemerkenswertes Ereignis des Jahres war das Inkrafttreten des Protokolls von Luxemburg, das für die OTIF eine bedeutende Neuerung darstellte, da die Organisation nunmehr das Sekretariat der Aufsichtsbehörde übernimmt, welche die Umsetzung des Protokolls überwacht.
In Bezug auf die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter wurden im RID 2025 wesentliche Änderungen unter anderem in Bezug auf recycelte Kunststoffe und die Beförderung von batteriebetriebenen Fahrzeugen vorgenommen.
Im Hinblick auf die technische Interoperabilität außerhalb der Europäischen Union wurden 2024 mehrere einheitliche technische Vorschriften geändert, insbesondere die ETV Güterwagen und Lärm.
Weitere Einzelheiten finden Sie in dem hier verfügbaren vollständigen Geschäftsbericht 2024.